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Im Nachfolgenden sind die Lizenzbestimmungen für die Shareware-Version von "Send And Move" (bestehend aus den ausführbaren Programmdateien, Programmresourcen und der Programmdokumentation, im weiteren SHAREWARE genannt) aufgeführt. Dies ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Ihnen, dem Benutzer, und Mark Schenkl, dem Autor und Urheber. Lesen Sie diese Bestimmungen bitte genau durch, BEVOR Sie die SHAREWARE installieren. Sollten Sie mit den Bedingungen nicht einverstanden sein, brechen Sie den Installationsvorgang bitte ab, bzw. deinstallieren Sie die Software über die Windows Systemsteuerung.
DURCH DIE INSTALLATION, BENUTZUNG ODER DIE WEITERGABE DER SHAREWARE ERKLÄREN SIE SICH AUTOMATISCH DAMIT EINVERSTANDEN, DURCH DIE BESTIMMUNGEN DIESER LIZENZ GEBUNDEN ZU SEIN!
Lizenzvertrag
1. Nutzungsumfang
a. Sie sind berechtigt die SHAREWARE auf einem oder mehreren Computern zu installieren, im Arbeitsspeicher des Computers auszuführen und dort gemäß der Programmdokumentation für private und gewerbliche Zwecke zu benutzen.
b. Sie sind ebenfalls berechtigt, die SHAREWARE auf einem Server zu installieren, und sie in den Arbeitsspeichern der Clients ausführen zu lassen. Sie darf dabei auch von mehreren Clients zur gleichen Zeit benutzt werden.
c. Sie sind nicht berechtigt, die SHAREWARE zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu dekompilieren, zu deassemblieren oder die Funktionsweise der SHAREWARE in irgendeiner anderen Art und Weise auszuspähen. Desweiteren sind auch die Veränderung oder Nachahmung der SHAREWARE oder Teilen davon untersagt.
d. Nach Ablauf von 14 Tagen versieht die SHAREWARE versendete E-Mails mit einem Werbebanner. Nach 30 Tagen wird die Funktionalität der SHAREWARE komplett abgeschaltet. Spästestens zu diesem Zeitpunkt müssen Sie die SHAREWARE deinstallieren oder einen Freischaltcode (auch Lizenzschlüssel) unter Extras - Optionen für die SHAREWARE eingeben.
e. Der Lizenznehmer kann die SHAREWARE durch den entgeltlichen Erwerb eines Freischaltcodes beim Lizenzgeber zur dauerhaften Nutzung des vollen Funktionsumfangs freischalten.
f. Ist die SHAREWARE erfolgreich mit einem Freischaltcode versehen, entfallen alle unter Punkt 1d aufgeführten Einschränkungen.
2. Weitergabe
a. Sie sind die berechtigt, die Installationsdatei der SHAREWARE kostenlos oder gegen eine geringe Kopiergebühr an Dritte weiterzugeben. Sie sind jedoch nicht berechtigt, die einzelnen Dateien, die sich nach der Installation auf Ihrem Computer befinden, weiterzugeben oder zu kopieren. Dies gilt auch dann, wenn dabei alle Dateien der SHAREWARE weitergegeben oder kopiert werden würden.
b. Sie sind nicht berechtigt, die SHAREWARE zusammen mit kommerziellen Erzeugnissen irgendwelcher Art zu vertreiben. Von dieser Bestimmung sind ausdrücklich nur periodisch erscheinende Presseerzeugnisse und solche Softwaresammlungen ausgenommen, die zum allergrößten Teil aus Shareware-, Freeware- und Public Domain-Programmen bestehen.
c. Die in 2.a und 2.b gewährten Rechte zur Weitergabe der SHAREWARE an Dritte sind ausgeschlossen, wenn der begründete Verdacht besteht, dass der Dritte die Lizenzbedingungen oder das Urheberrecht des Autors verletzen wird.
d. Die SHAREWARE darf mit Ausnahme der Erlaubnis in 2.a und 2.b weder als Ganzes noch in Teilen weitergegeben, vermietet, geleast, verliehen, verkauft, oder auf irgendeine andere Weise gegen Geld verteilt werden. Auch das anbieten der SHAREWARE auf einer Pay-per-Play-Basis oder einer anderen benutzungsabhängigen Bezahlform oder die Verwendung der SHAREWARE für irgendwelche anderen kommerziellen Zwecke ist untersagt.
3. Vertragsdauer
a. Dieser Vertrag bleibt gültig, bis er beendet wird. Im Falle einer Kündigung ist der Lizenznehmer verpflichtet, die Software einschließlich aller Kopien von allen Datenträgern zu löschen, sowie das gesamte begleitende schriftliche Material zu vernichten. Das Nutzungsrecht des Lizenznehmers erlischt automatisch, wenn er eine Bestimmung dieses Vertrages verletzt.
5. Gewährleistung und Haftungsbeschränkung
a. Nach dem gegenwärtigen Stand der Technik kann nicht gewährleistet werden, dass eine Software in allen Anwendungen und Kombinationen mit anderen Hard- und Software-Produkten fehlerfrei arbeitet. Der Lizenzgeber übernimmt daher keine Haftung für die fehlerfreie Funktion und Virusfreiheit von SHAREWARE , bzw. die Fehler- und Virusfreiheit des zugehörigen schriftlichen Materials, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Entschädigung erfolgt maximal bis in Höhe des Kaufpreises der Software.
b. Der Lizenzgeber übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass die Software den speziellen Anforderungen des Lizenznehmers entspricht.
e. Die Verantwortung für den Einsatz von SHAREWARE liegt allein beim Lizenznehmer.
6. Gerichtsstand
a. Gerichtsstand ist München, Deutschland.
7. Schlussbestimmungen
a. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages nicht wirksam sein, berührt dieses die Rechtswirksamkeit des gesamten Vertrages nicht. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, die dem mit ihr angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
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